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CSRD und ESRS: Was die EU-Berichtspflicht bedeutet und für wen sie gilt

Worum geht es?

Mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) hat die EU 2022 eine umfassende Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, als Teil ihres jährlichen Geschäftsberichts strukturiert über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten. Grundlage sind die ESRS (European Sustainability Reporting Standards), die genau festlegen, welche Informationen wie zu erheben und darzustellen sind.

CSRD und ESRS: Wie sie zusammenhängen

Die Begriffe werden oft synonym verwendet, gemeint sind aber zwei verschiedene Dinge:

Die CSRD

Die Richtlinie

Sie ist der gesetzliche Rahmen und beantwortet die Fragen: Wer muss berichten? Wann? Wo? Sie wird in nationales Recht überführt, in Deutschland steht das CSRD-Umsetzungsgesetz noch aus.

Die ESRS

Die Berichtsstandards

Sie sind die konkreten methodischen Vorgaben und beantworten die Frage: Was genau muss berichtet werden, in welcher Form und mit welchen Kennzahlen? Als delegierter EU-Rechtsakt gelten sie direkt, ohne nationale Umsetzung.

Vereinfacht gesagt: Die CSRD verpflichtet, die ESRS sagen wie. Beide gehören untrennbar zusammen.

Wer ist nach Omnibus I berichtspflichtig?

Die EU hat 2025 und 2026 mit einem sogenannten Omnibus-Paket mehrere Nachhaltigkeitsgesetze gleichzeitig überarbeitet, mit dem Ziel, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu senken. Für die CSRD betrifft das vor allem die Frage, ab wann ein Unternehmen überhaupt berichten muss. Zur Einordnung ein kurzer Rückblick: Als die CSRD 2022 verabschiedet wurde, war ihr Anwendungsbereich deutlich weiter gefasst. Berichtspflichtig werden sollten schrittweise alle größeren Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllten: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme (die sogenannte „2-von-3-Logik“).

Die im März 2026 in Kraft getretene Omnibus-Richtlinie hat diese Schwellenwerte deutlich angehoben. Berichtspflichtig sind seither nur noch Unternehmen, die beide der folgenden, höheren Kriterien erfüllen:

  • mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt
  • mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz

 

Beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein. Die frühere „2-von-3-Logik“ ist entfallen. Auch die Kapitalmarktorientierung spielt keine Rolle mehr.

Wichtig für KMUs: 

Wenn Sie weniger als 1.000 Mitarbeitende oder weniger als 450 Millionen Euro Umsatz haben, sind Sie nicht direkt CSRD-berichtspflichtig.

Durch diese Anhebung fällt ein Großteil der ursprünglich erwarteten Unternehmen aus der direkten Berichtspflicht heraus. Direkt berichtspflichtig sind nach den neuen Schwellenwerten nur noch die größten Unternehmen. Für den Mittelstand bedeutet das aber nicht, dass ESG-Daten an Bedeutung verlieren: Die Nachfrage danach kommt zunehmend nicht mehr in erster Linie vom Gesetzgeber, sondern von Banken, Großkunden und öffentlichen Auftraggebern – dazu mehr im Abschnitt weiter unten.

Was berichten betroffene Unternehmen?

Die ESRS gliedern sich in drei Themenblöcke, die der ESG-Logik folgen:

Umwelt (E1 – E5)

Klimawandel

Umweltverschmutzung

Wasser- und Meeresressourcen

Biodiversität und Ökosysteme

Kreislaufwirtschaft

Soziales (S1 – S4)

Eigene Belegschaft

Beschäftigte in der Wertschöpfungskette

Betroffene Gemeinschaften

Endverbraucher

Governance (G1)

Unternehmensethik

Korruptionsbekämpfung

Politisches Engagement

Lieferantenbeziehungen

Schutz von Hinweisgebern

Welche Themen tatsächlich berichtet werden müssen, ergibt sich aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Nur Themen, die aus der Innen- oder Außenperspektive wesentlich sind, müssen berichtet werden. Damit wird verhindert, dass Unternehmen über Themen schreiben müssen, die für sie irrelevant sind.

Im Rahmen des Omnibus-Pakets wurden die ESRS zudem deutlich entschlackt: Nicht nur die Art der Darstellung wurde vereinfacht, sondern auch der Umfang dessen, worüber überhaupt berichtet werden muss. Ursprünglich mussten berichtspflichtige Unternehmen weit über 1.000 einzelne Angaben, sogenannte Datenpunkte, liefern. Diese Zahl wurde um rund 60 Prozent reduziert. Die EU-Kommission hat die vereinfachten ESRS am 3. Juli 2026 als delegierten Rechtsakt verabschiedet, mit Erstanwendung ab dem Berichtsjahr 2027. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 19. März 2027 Zeit, die geänderte CSRD in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland steht das Umsetzungsgesetz noch aus.

Der Voluntary Standard (VS): Eine Brücke für KMUs

Auch wenn die meisten KMUs nicht mehr direkt CSRD-pflichtig sind, bleibt der Druck bestehen: Banken, Großkunden und Investoren fragen weiterhin nach Nachhaltigkeitsdaten. Damit diese Anfragen nicht ausufern und nicht jedes Unternehmen einen eigenen, uneinheitlichen Fragebogen von jedem Großkunden bekommt, hat die EU einen eigenen, schlankeren Standard für kleinere Unternehmen geschaffen.

Dieser Standard hieß lange VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) und war zunächst nur eine Empfehlung der EU-Kommission ohne eigene rechtliche Bindung. Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission ihn förmlich als delegierten Rechtsakt beschlossen und dabei umbenannt: Er heißt jetzt Voluntary Standard, kurz VS. Das ist mehr als eine Namensänderung: Der VS ist damit verbindliches EU-Recht, auch wenn seine Anwendung für Unternehmen weiterhin freiwillig bleibt.

Inhaltlich orientiert sich der VS eng an den ESRS, ist aber deutlich kleiner zugeschnitten: speziell für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden. Er legt außerdem eine wichtige Grenze fest, den sogenannten Value Chain Cap: Große, CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von kleineren Zulieferern grundsätzlich keine Nachhaltigkeitsdaten mehr verlangen, die über das hinausgehen, was der VS abfragt. Für KMUs ist das ein Schutz vor überbordenden, uneinheitlichen Anfragen einzelner Großkunden.

Praktisch heißt das: Wenn Sie Ihre Nachhaltigkeitsdaten von Anfang an nach der ESRS-Logik strukturieren, decken Sie die Anforderungen des VS automatisch mit ab. Gleichzeitig sind Sie besser aufgestellt für Anfragen, die über den Value Chain Cap hinausgehen, etwa von Banken, die an diese Obergrenze nicht gebunden sind.

Möglicher Praxisfall

Ein mittelständischer Zulieferer mit 250 Mitarbeitenden ist nicht CSRD-pflichtig. Sein wichtigster Großkunde (ein Automobilkonzern mit 80.000 Mitarbeitenden) ist es jedoch und fragt detaillierte ESG-Daten ab. Der Zulieferer entscheidet sich, freiwillig nach dem Voluntary Standard zu berichten. Damit erfüllt er die Anfragen seines Großkunden professionell und kann gleichzeitig den Bericht für Bankgespräche und öffentliche Ausschreibungen nutzen.
Was bedeutet das konkret für KMUs?
Auch wenn die direkte Pflicht entfällt, sollten KMUs die Entwicklung im Auge behalten:
Trickle-down-Effekt

Berichtspflichtige Großkunden brauchen Daten aus ihrer Lieferkette für ihre eigenen Berichte. Diese Anfragen werden auch nach Omnibus I weitergegeben.

Banken und Investoren

Seit Januar 2026 sind Banken in der EU verpflichtet, ESG-Kriterien systematisch in Kreditentscheidungen einzubeziehen. Dafür benötigen sie ESG-Daten von ihren Kunden, unabhängig von einer Berichtspflicht.

Öffentliche Vergaben

Nachhaltigkeitskriterien spielen bei Ausschreibungen eine wachsende Rolle. Wer hier punkten will, muss seine Performance dokumentieren.

Trickle-down-Effekt

Berichtspflichtige Großkunden brauchen Daten aus ihrer Lieferkette für ihre eigenen Berichte. Diese Anfragen werden auch nach Omnibus I weitergegeben.

Banken und Investoren

Seit Januar 2026 sind Banken in der EU verpflichtet, ESG-Kriterien systematisch in Kreditentscheidungen einzubeziehen. Dafür benötigen sie ESG-Daten von ihren Kunden, unabhängig von einer Berichtspflicht.

Öffentliche Vergaben

Nachhaltigkeitskriterien spielen bei Ausschreibungen eine wachsende Rolle. Wer hier punkten will, muss seine Performance dokumentieren.

FAZIT

CSRD und ESRS bilden den Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. Durch das Omnibus-Paket wurde der Anwendungsbereich auf große Unternehmen begrenzt, der Mittelstand ist von der direkten Pflicht weitgehend befreit.

Trotzdem bleibt das Thema relevant, weil ESG-Daten über Lieferketten, Banken und Vergaben eingefordert werden. Für KMUs markiert der Voluntary Standard die gesetzliche Obergrenze dessen, was Großkunden maximal verlangen dürfen. Wer seine Daten von vornherein entlang der ESRS-Logik strukturiert, deckt diese Anforderungen automatisch mit ab und bleibt zugleich tragfähig für Anfragen, die darüber hinausgehen, etwa von Banken oder bei künftigem Wachstum über die CSRD-Schwellenwerte.

Wer früh anfängt, Nachhaltigkeitsdaten entlang der ESRS-Struktur zu erheben, sammelt Erfahrungen, baut belastbare Strukturen auf und ist gut vorbereitet, falls sich die Schwellenwerte in Zukunft wieder ändern. Eine Review-Klausel sieht vor, dass die EU bis 2031 prüft, ob der Anwendungsbereich erneut ausgeweitet werden soll.

Den offiziellen, laufend aktualisierten Stand der ESRS und des Voluntary Standard veröffentlicht der europäische Standardsetzer EFRAG in seinem Knowledge Hub. Ein kostenloses Tool zur Berichterstellung nach beiden Standards bietet der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) mit seiner CSRD- und VSME-Plattform.